Stadt Düsseldorf darf Autoposen nicht verbieten

Veröffentlicht am 01.09.2022 Der Motor heult auf, die Reifen quietschen - ja, Autoposen nervt. Trotzdem darf die Stadt Düsseldorf keine überhöhten Bußgelder verhängen Der Motor heult auf, die Reifen quietschen – ja, Autoposen nervt viele (Symbolbild) Quelle: pa/Photoshot/dpa pa Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Dem Imponiergehabe junger Männer mit hochmotorisierten Autos ist die Landeshauptstadt Düsseldorf mit hohen Zwangsgeldern begegnet – ein 22-Jähriger hat dagegen geklagt – und gewonnen. Anzeige Anzeige

Die Stadt Düsseldorf darf sogenannten Autoposern ihr Imponiergehabe nicht verbieten und auch keine Zwangsgelder gegen sie verhängen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und damit der Klage eines 22-jährigen Autofahrers stattgegeben (Az.: 6 K 4721/21).

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Die Stadt hatte dem Kläger vorgeworfen, im März 2021 mit einem 500 PS starken Auto mit laut heulendem Motor an einer Ampel losgefahren zu sein, um die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich zu ziehen.

Sie verbot ihm dieses Autoposen im gesamten Stadtgebiet für die Dauer von drei Jahren. Für den Wiederholungsfall drohte sie ihm ein Zwangsgeld von 5000 Euro an. Sollten dabei Menschen gefährdet werden, seien es sogar 10 000 Euro.

Kläger Onur Moumin (l.) hat vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Recht bekommen Quelle: dpa/Martin Höke Anzeige

Das hat das Verwaltungsgericht nun aufgehoben. Die Stadt könne für ihr Gebiet keine eigenen Verkehrsregeln erlassen, betonte das Gericht. Der Straßenverkehr in Deutschland werde durch Bundesrecht geregelt. Demnach kann das Autoposen als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung lediglich mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro geahndet werden.

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„Ich habe nie ein Bußgeld für den Vorfall bekommen“, sagte der Kläger Onur Moumin und sorgte damit für Erstaunen und Nachfragen von der Richterbank. „Bußgelder machen in der Szene keinen Eindruck“, sagte der Vertreter der Stadt. „Ob das bei dem Kläger so ist, haben sie aber gar nicht versucht“, bemerkte der Richter.

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Die örtliche Ordnungsbehörde könne keine strengeren Maßstäbe anlegen und keine eigenen Verkehrsverbote aussprechen, führte das Gericht in der Urteilsbegründung weiter aus. Gegen ihr Urteil ließen die Richter Rechtsmittel zu.

Die Stadt kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung sehr sorgfältig zu prüfen. Ihr Vorgehen sei erfolgreich gewesen und habe die Zahl der Autoposer in Düsseldorf innerhalb kurzer Zeit spürbar verringert. Die Stadt werde ihre Möglichkeiten daher im Interesse der Bürger und der Sicherheit in der Stadt ausschöpfen.

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