Reichsbürgerbewegung: Düsseldorfer Kampfkunstschule im Fokus des Verfassungsschutzes

Eine Kampfkunstschule wirkt auf den ersten Blick harmlos. Doch der Verfassungsschutz hat sie im Visier. Dahinter steckt eine extremistische Gruppe.

Düsseldorf – Aufgabe und Pflicht eines guten Mentors ist es, „den Schüler zur Unabhängigkeit zu führen.“ Das schreibt eine Kampfkunstschule in Düsseldorf (NRW) auf ihrer Website. Dass damit die Unabhängigkeit von der Bundesrepublik Deutschland gemeinst sein könnte, offenbart sich dort nicht direkt. Im Schaufenster steht jedoch ein kleines Schild, das darauf hinweist, dass der Zutritt nur für Staatsan- und zugehörige des Königreichs Deutschland gestattet ist. Das Königreich Deutschland ist eine Splittergruppe der extremistischen Reichsbürgerbewegung. Beide werden vom Verfassungsschutz beobachtet.

Versteckte Extremisten: Düsseldorfer Kampfkunstschule unter Beobachtung

Zunächst wirkt die Kampfkunstschule in der Düsseldorfer Innenstadt tatsächlich eher harmlos. Auf der Website stehen Informationen zur Geschichte von Wing Tsun-Kung Fu, einer Kampfkunstart, die unter anderem von der Polizei zur Selbstverteidigung genutzt wird. Von Yip Man, dem bekanntesten Großmeister dieser Kampfkunst, und Bruce Lee ist dort die Rede. Auf schwarz-weißen Fotos sind die beiden Kampfkunstmeister beim Training zu sehen. Es gibt außerdem Bilder aus den Innenräumen der Schule, die sich auf den ersten Blick nicht von anderen ihrer Art unterscheidet. Die Einrichtung ist minimalistisch. Die Theke ist mit Bambus verkleidet. Eine Buddha-Statue steht darauf.

Doch etwas ist anders an dieser Schule. Neben der Kampfkunst gibt es dort Kurse zum Zen-Buddhismus, einer japanischen Heilmethode und einen Bereich, der den Titel „gesund und vital“ trägt. In Gruppen- und Einzeltrainings lernen Interessierte dort etwas über das „volle Spektrum für maximale Vitalität“. Neben Fitness- und Ernährungstraining gibt es dort auch „Life & Business Coaching“, „Wege der spirituellen Entwicklung“ und „Förderung und Aufbau von Netzwerken und Gemeinwohl“.

Inhaber der Kampfkunstschule bietet Seminare zum „Systemausstieg“ an

Vor allem der letzte Punkt verrät mehr über die weitere Tätigkeit vom Inhaber der Kampfkunstschule. Denn um Gemeinwohl geht es auch bei den Seminaren, die er auf einer anderen Plattform anbietet.“ Die richtet sich konkret an Menschen, die sich für das „Königreich Deutschland“ interessieren. Die Kurse dauern ein oder zwei Tage. Dort werden etwa „Basis und Aufbau“ des Königreichs Deutschland erklärt. Ein anderes widmet sich dem „Systemausstieg“.

In sogenannten „Gemeinwohldörfern“ leben diese Mitglieder des KRD zusammen. „Diese bieten Lebensqualität in wertschätzender Gemeinschaft“, heißt es auf der Website. Menschen könnten so an einem Ort leben und arbeiten „und brauchen sich nicht mehr im bestehenden destruktiven System-Hamsterrad zu prostituieren.“ Gemein ist damit wohl das Leben nach den Regeln und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

Was ist das Königreich Deutschland?

► Das Königreich Deutschland (KRD) ist eine extremistische „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Gruppierung.

►Deren System zielt darauf ab, die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik außer Kraft zu setzen und ein eigenes System zu etablieren. Es versteht sich als Gegenentwurf zum System der Bundesrepublik Deutschland.

► Darin spielen die demokratischen Grundsätze, Gesetze und staatliche Schutzvorschriften der Bundesrepublik keine Rolle mehr.

►In der „Verfassung“ des Staates werden eigene Regeln, unter anderem zu „Grundrechten“ oder „Währungs- und Finanzverfassung“, genannt.

►Dabei werden Feindbilder skizziert, die mitunter antisemitisch sind.

► Der Fantasiestaat „Königreich Deutschland“ (KRD) wurde im September 2012 in der Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) „ausgerufen“.

►Dabei wurde auch ein selbsternannter König gekrönt. Auf ihn als „obersten Souverän“ sind die Aktvitäten des KRD zugeschnitten.

(Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz)

Laut Verfassungsschutzbericht des Landes NRW für das Jahr 2022 versucht das Königreich Deutschland (KRD) „unter anderem unternehmerisch tätig zu sein und sich dabei außerhalb der Rechtsordnung zu stellen.“ Demnach hat die Gruppe im Jahr 2022 ein eigenes „Betriebsregister“ eingeführt, wo ihnen zugehörige Einrichtungen in NRW gelistet werden. Dort ist auch die Kampfkunstschule in Düsseldorf gelistet. Der Verfassungsschutzbericht nimmt auch Bezug auf den Inhalt des Impressums der Schule.

Dort ist nicht nur der Hauptsitz der Schule im „Königreich Deutschland“ angegeben. Interessierte werden auch darauf hingewiesen, dass sie für die „Dauer der Geschäftsbeziehung“ eine „temporäre Zugehörigkeit“ zum Königreich Deutschland haben. „Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben.“

Verfassungsschutz: Von extremistischen Reichbsürgern geht Gefahr aus

Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde der Fantasiestaat „Königreich Deutschland“ im September 2012 in der Lutherstadt Wittgenberg ausgerufen. Mit einer pompösen Zeremonie hatte sich damals der erste „König“ des KRD krönen lassen. Der Fantasiestaat hat eine eigene Verfassung mit eigenen Gesetzen, die eben nicht denen der Bundesrepublik entsprechen.

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Der Verfassungsschutz stuft das KRD als eine „extremistische ‚Reichsbürger- und Selbstverwalter-Gruppierung‘“ ein. „Seine Aktivitäten zielen darauf ab, die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen, in dem demokratische Grundsätze und Gesetze wie auch staatliche Schutzvorschriften generell keine Geltung haben sollen“, heißt es auf der Website.

Kampfkunstschule mit Bezug zu Reichsbürgern unterrichtet auch Kinder

Damit unterscheidet sie sich von anderen Gruppen aus der Szene, die die Existenz der Bundesrepublik vollständig leugnen. Das System berge „die Gefahr einer erheblichen Schädigung“, schreibt der Bundesverfassungsschutz. Die Anhängerschaft werde zu „rechtswidrigem Verhalten“ ermuntert. Zwar werden von der KRD selbst keine „gewaltsamen Aktionen“ propagiert, doch in der Verfassung des Fantasiestaats heißt es, „dass jedem Deutschen grundlegendes Wissen über Selbstverteidigung mit und ohne Waffen sowie das erforderliche Rechtswissen um diese Kenntnisse vermittelt werden“ soll. Laut Verfassungsschutz bieten solche Äußerungen einen Ansatzpunkt für eine potenzielle Radikalisierung, „zumal ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘, die – wie das KRD – die staatliche Ordnung nicht anerkennen, sich mitunter zur ‚Selbstverteidigung‘ gegen staatliche Eingriffe befugt sehen.“

Dass also ausgerechnet ein Mitglied dieser Gruppierung eine Kampfsportart unterrichtet, die zur Selbstverteidigung genutzt wird, darf also hellhörig machen. Umso mehr, weil auf der Website auch Training für Kinder angeboten wird. Laut Verfassungsschutz wurden der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ wie dem KRD 1.358 extremistische Straftaten zugerechnet. Davon waren 268 Gewalttaten. Gut 100 mehr als im Jahr zuvor. (ebu)

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