Düsseldorf: Haftbefehl gegen drei Jugendliche wegen Terrorverdachts

Stand: 09:40 UhrDas Amtsgericht Düsseldorf hat Haftbefehle gegen drei Jugendliche erlassen Das Amtsgericht Düsseldorf hat Haftbefehle gegen drei Jugendliche erlassen Quelle: dpa/Rolf Vennenbernd Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Die Terrorverdächtigen sind 15 und 16 Jahre alt: In Nordrhein-Westfalen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Teenager, die einen islamistischen Anschlag geplant haben sollen. Das Amtsgericht Düsseldorf erließ Haftbefehl. Anzeige Anzeige

Drei Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 15 und 16 Jahren sitzen wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Düsseldorf habe bereits am Osterwochenende auf Antrag der Zentralstelle Terrorismusverfolgung (ZenTer NRW) Haftbefehle gegen sie erlassen, teilte die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mit.

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Die Beschuldigten seien dringend verdächtig, einen islamistisch motivierten Terroranschlag geplant zu haben. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Bei den Festgenommenen handelt es sich den Angaben zufolge um eine 15-Jährige aus Düsseldorf, einen 15-jährigen Jugendlichen aus dem Märkischen Kreis und eine 16-Jährige aus dem Kreis Soest.

Sie sollen sich laut Ermittlern zu einem Verbrechen – Mord und Totschlag – in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereit erklärt haben. Es gelte in allen Verfahrensabschnitten die Unschuldsvermutung.

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