Waffenschein: Neuer Rekord bei Anträgen in NRW

Veröffentlicht am 24.10.2022Eine Faustfeuerwaffe vom Typ Sig Sauer P226 in Kaliber 9mm Para mit Magazin und Munition. In Nordrhein-Westfalen haben im laufenden Jahr bereits mehr Menschen einen Kleinen Waffenschein beantragt als im gesamten Jahr 2021 Quelle: dpa/David Young Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Immer mehr Menschen stellen in NRW einen Antrag auf einen Kleinen Waffenschein. In diesem Jahr gibt es bereits jetzt einen neuen Rekord. Es werden aber auch viele Waffenscheine wieder eingezogen. Anzeige Anzeige

In NRW haben im laufenden Jahr bereits mehr Menschen einen Kleinen Waffenschein beantragt als im gesamten Jahr 2021. Die Zahl lag laut Innenministerium zum Stichtag 31. August bei 189 478 Anträgen. Im vergangenen Jahr waren es 181 072. Damit wurde bereits jetzt der höchste Stand seit 2012 erreicht.

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Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervorgeht, steigen die Zahlen seit zehn Jahren stetig an. Mit einem Kleinen Waffenschein darf man Schreckschuss- oder Gaswaffen in der Öffentlichkeit tragen. Man muss für den Kleinen Waffenschein mindestens 18 Jahre alt sein. Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit sowie die „persönliche Eignung zum Führen einer Waffe“, wie es auf einer Informationsseite der Polizei heißt.

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In diesem Jahr wurden bislang 884 Anträge abgelehnt (2021: 608), wie aus dem Papier des Innenministeriums an den Landtag hervorgeht. In 3031 Fällen wurde in diesem Jahr die Erlaubnis zum Führen einer Schreckschusswaffe widerrufen.

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Laut Kriminalstatistik wurde 2019 in 637 Fällen, 2020 in 401 Fällen und in 2021 in 270 Fällen mit einer Gas-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffe gedroht oder geschossen.

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