Deutsche Großstadt zeigt Schwarzfahrer jetzt nicht mehr an

Wer ohne Ticket den ÖPNV nutzt, muss mit einer Anzeige rechnen. Bislang auch in Düsseldorf: Doch jetzt ändert die Rheinbahn ihren Umgang mit Schwarzfahrern.

Düsseldorf – Immer wieder werden in Bussen und Bahnen Menschen beim Schwarzfahren erwischt. So auch bei der Rheinbahn in Düsseldorf. Wer in der NRW-Landeshauptstadt ohne Ticket erwischt wurde, musste bislang ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und lief Gefahr, auch eine Anzeige zu bekommen. Seit Juni ist mit den Anzeigen jedoch Schluss.

Fahren ohne Fahrschein bei der Rheinbahn: Keine Anzeige mehr

Ein Zug der Rheinbahn und ein Schild, das auf Schwarzfahren hinweistBei der Rheinbahn müssen Schwarzfahrer nur noch das erhöhe Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen (IDZRNRW-Montage). © Michael Gstettenbauer/Imago & Steinach/Imago

Schwarzfahren zählt zum Straftatbestand „Erschleichen von Leistungen“. Dieser wird laut dem deutschen Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Allein 2022 gab es laut der polizeilichen Kriminalstatistik 133.915 Fälle. Bei der Rheinbahn wird Schwarzfahren bislang mit einer Geldstrafe von 60 Euro geahndet. Wer innerhalb von zwei Jahren dreimal ohne gültiges Ticket erwischt wurde, erhielt obendrein eine Anzeige für die erschlichene Leistung, teilte die Rheinbahn auf 24RHEIN-Nachfrage mit.

Erschleichen von Leistungen

Erschleichen von Leistungen ist ein Straftatbestand und wird im Strafgesetzbuch (StGB) unter dem Paragrafen 265a geführt. Darin heißt es unter anderem:

► (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

► (2) Der Versuch ist strafbar.

Doch seit dem Sommer hat sich das Vorgehen geändert. „Der Stadtrat hatte Mitte Juni in seiner Sitzung mit den Stimmen von Partei-Klima-Fraktion, Grünen, SPD, Linken und FDP beschlossen, dass die Rheinbahn auf Basis einer offiziellen Weisung auf die Strafverfolgung von Schwarzfahrern verzichten solle“, so ein Sprecher der Rheinbahn gegenüber 24RHEIN.

„Folglich stellen wir seitdem keine Strafanzeige mehr, verfolgen bei Verstößen jedoch weiterhin die zivilrechtlichen Forderungen in Form eines erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 60 Euro.“ Wer innerhalb einer gesetzten Frist nicht zahlt, erhält eine Mahnung. In letzter Instanz drohen dann bei Nichtzahlung auch Inkasso-Maßnahmen, so die Rheinbahn. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt gibt es bei der Rheinbahn übrigens auch, wenn man ein falsches Ticket kauft. Das musste im Sommer eine Studentin aus Stuttgart erfahren, als sie für ein Ticket der Rheinbahn 10 Cent zu wenig zahlte und kontrolliert wurde.

Keine Anzeige mehr für Schwarzfahrer: Künftig nur noch Ordnungswidrigkeit?

Auch im Deutschen Bundestag wird über das Thema Schwarzfahren diskutiert. Für Diskussionen sorgte unter anderem das Thema Ersatzfreiheitsstrafen, die dann verhängt werden, wenn Menschen ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Parteien wie die Linke und die Grünen bereits Anfang des Jahres eine Streichung des Paragrafen zur Erschleichung von Leistungen aus dem Strafgesetzbuch vorgeschlagen. Nun wird darüber debattiert, ob das Schwarzfahren künftig von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. (jr) Täglich informiert, was in Düsseldorf und NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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