Nach Gerichtsurteil: NRW-Polizei legt Taser-Vorschriften offen

Nach einem Gerichtsurteil hat NRW die geheimen Vorschriften für den Taser-Einsatz der Polizei offengelegt. Ein Blick in die zwölfseitige Dienstanweisung offenbart viele Details.

Düsseldorf – Nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen die vertraulichen Richtlinien für den Gebrauch von Tasern durch die Polizei veröffentlicht. Das zwölfseitige Geheimdokument («Nur für den Dienstgebrauch») ist mittlerweile auf der Webseite «Frag den Staat» einsehbar. Die Dienstvorschrift enthält zahlreiche Einzelheiten.

Taser-Einsatz in NRW: Nach Tod von Flüchtling soll Polizei die Richtlinien offen legen

Zum Hintergrund: Ein junger Mann aus Baden-Württemberg hatte mit Unterstützung des Vereins «Frag den Staat» und unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Offenlegung der Taser-Richtlinien eingefordert. Auslöser war ein tödlicher Polizeieinsatz in Dortmund, bei dem ein 16-jähriger Flüchtling zunächst mit Elektroschockern angegriffen und schließlich mit einer Maschinenpistole getötet wurde. Ende August entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die Taser-Richtlinien offengelegt werden müssen.

Einsatz des „Taser 7“ durch die LandespolizeiDie Polizei in NRW muss die geheimen Vorschriften für den Einsatz von Tasern jetzt offenlegen. © Axel Heimken/dpa

Das zuständige Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) akzeptierte nach Rücksprache mit dem Innenministerium in erster Instanz die Entscheidung und übermittelte daraufhin die «Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW» laut einer Sprecherin an den Rechtsbeistand des Klägers.

In der Dienstvorschrift wird unter anderem festgehalten: Ein Taser sei nur für «statische Einsatzlagen» geeignet – wenn eine Person noch nicht angegriffen habe, aber kurz davor zu stehen scheine. Wenn das Gegenüber eine Schusswaffe habe, sei der Taser jedoch ungeeignet – in diesem Fall sei im Zweifel nur die Dienstpistole hilfreich.

Bei einem Taser-Einsatz dürfen bestimmte Körperregionen nicht getroffen werden

«Beim Einsatz des DEIG sind Treffer in bestimmte Körperregionen möglichst zu vermeiden», so die Richtlinie: darunter Kopf, Hals, Herzregion und Genitalbereich. Ältere Menschen, Schwangere und Kinder unter 14 Jahren sollten grundsätzlich nicht mit dem Taser beschossen werden. Wenn jemand in der Nähe sei, ebenfalls nicht. Wenn ein Polizeihund beim Einsatz dabei sei, müsse darauf geachtet werden, dass dieser nicht die getaserte Person beiße – und auch keinen Schlag abbekomme. Der Taser kommt bei Polizeieinsätzen in NRW durchaus zum Einsatz. Nicht immer erfolgreich, wie ein Fall aus Gelsenkirchen zeigt: Dort hatte ein nackter Mann randaliert. Ihn hielt der Einsatz eines Tasers davon aber trotzdem nicht ab.

Der Taser wurde erst 2021 als Einsatzmittel in einigen Polizeibehörden eingeführt, 2022 hat NRW das Kontingent noch einmal aufgestockt. Die Geräte sind politisch umstritten – auch innerhalb der Regierungskoalition von CDU und Grünen in NRW. Bei den Koalitionsverhandlungen einigte man sich darauf, die Taser bis 2024 zunächst weiter zu erproben. Laut LZPD wurde in NRW in diesem Jahr bis einschließlich September 1056 Mal ein Taser gezogen – wobei es in 853 Fällen bei «bei der reinen Androhung» blieb. (ebu/mit dpa) Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung bearbeitet und vor der Veröffentlichung von Redakteurin Eva Burghardt sorgfältig geprüft. Fair und unabhängig informiert, was in Köln, Düsseldorf und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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