Silvester in Düsseldorf – wo Feuerwerk verboten ist | Düsseldorf

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In der Altstadt von Düsseldorf gilt an Silvester ein Feuerwerksverbot. 24RHEIN zeigt, welche Regeln gelten und wo nicht geböllert werden darf.

Düsseldorf – Viele Menschen feiern den Start ins neue Jahr mit Feuerwerksraketen und Böllern. In zahlreichen NRW-Städten gelten an Silvester allerdings strenge Regeln. In Köln gelten es beispielsweise spezielle Verbote, unter anderem ein ausgeweitetes Böllerverbot. Auch in Düsseldorf ist das Böllern in der Altstadt verboten. „Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren“, so die Stadt. Die Regeln im Überblick.

Wo in Düsseldorf ist an Silvester 2023 Feuerwerk verboten?

+ Das Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt gilt vom 31. Dezember 2023 (20 Uhr) bis 1. Januar 2024 (6 Uhr).© Michael Gstettenbauer/Imago

Wie die Stadt Düsseldorf mitteilt, wird es auch 2023 ein Feuerwerksverbot in der Altstadt geben. Konkret bezieht sich das Verbot sowohl auf das Mitführen von Böllern und Raketen aus der Kategorie F2 als auch das Entzünden. Das Verbot gilt von Sonntag, 31. Dezember 2023, 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 6 Uhr.

  • Zeitraum: 31. Dezember 2023, 20 Uhr bis 1. Januar 2024, 6 Uhr
  • Sperrzone: Düsseldorfer Altstadt
  • Was ist verboten? Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – dazu zählen laut Stadt unter anderem Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien

In welchen Bereichen gilt das Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt?

  • Ratinger Straße im Norden
  • Heinrich-Heine-Allee im Osten
  • Flinger Straße
  • Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden
  • Rhein im Westen

Welches Feuerwerk ist in der Düsseldorfer Altstadt erlaubt?

In der Altstadt ist Jugendfeuerwerk erlaubt, welches ab 12 Jahren ganzjährig gekauft werden darf, teilte die Stadt Düsseldorf mit. Dieses umfasst beispielsweise Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel.

Ordnungsamt plant in Düsseldorf mehr Kontrollen an Silvester

Das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel „mit erhöhtem Personalaufwand“ im Einsatz sein. Dabei wird unter anderem darauf geachtet, dass keine unerlaubten Feuerwerkskörper mitgeführt oder entzündet werden. Unterstützend wird auch das Ordnungsamt dafür sorgen, dass die Böllerverbotszonen in der Altstadt eingehalten werden. „Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt werden. Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden unmittelbar vor Ort vernichtet“, so die Stadt. (spo) Fair und unabhängig informiert, was in Düsseldorf und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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