Veröffentlicht am 07.10.2022
Nach Niederlagen zu Corona-Soforthilfen vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen geht das Land Nordrhein-Westfalen in Berufung. „Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es geboten, Berufung gegen die Urteile einzulegen“, begründete Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) am Freitag in Düsseldorf die Entscheidung.
Im August hatten Empfänger von Soforthilfe in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Sie sollten Tausende von Euro zurückzahlen. Aus Sicht der Justiz aber waren die Antragsformulare und Genehmigungsbescheide missverständlich – die Richter hoben sie auf.
„Unklarheiten gehen immer zulasten der Behörden, nicht der Empfänger. Das ist einfach so“, hatte das Gericht zur Begründung mitgeteilt. Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) wurde aber ausdrücklich zugelassen. Diese Option habe das Land nun in drei Pilotverfahren gezogen, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte.
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Die drei Kläger hatten zunächst jeweils 9000 Euro Soforthilfe erhalten. Später reduzierte die Bezirksregierung Düsseldorf aber die Höhe der ihnen zustehenden Soforthilfe auf jeweils etwa 2000 Euro und forderte die restlichen 7000 Euro zurück. Nach Überzeugung des Gerichts hätten die Antragsteller aber zu Recht davon ausgehen können, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht – wie erst Wochen später vom Land klargestellt – die durch die Pandemie eingetretenen Verluste.
In NRW sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei den Verwaltungsgerichten rund 2500 Klagen gegen Schlussbescheide eingelegt worden. Die angestrebte Berufungsentscheidung solle zu Klarheit und Gleichbehandlung beitragen, erklärte Neubaur. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen prüfe das Wirtschaftsministerium derzeit, ob und in welcher Form ein Zahlungsmoratorium erlassen werden könne.
Zu Beginn des coronabedingten Lockdowns im März 2020 war für Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Unterstützung des Bundes das milliardenschwere Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ aufgelegt worden. Ausgezahlt wurde zunächst eine Pauschale – um Zeit zu gewinnen, sollte die Liquiditätsprüfung erst nachgelagert erfolgen.