Weil er zu gut gelaunt war: Paketbote mit dem Tode bedroht

Weil ihm der Gesang eines Paketboten auf die Nerven ging, soll ein 44-Jähriger einen Paketboten bedroht haben. Nun steht der Düsseldorfer vor Gericht.

Düsseldorf – Ein 44-Jähriger muss sich am Dienstag (27. Februar) wegen einer Morddrohung vor dem Landgericht in Düsseldorf (NRW) verantworten. Weil er seine gute Laune und seinen Gesang nicht ertrug, soll er einem Paketboten gedroht haben, ihn abzustechen, wie es in der Anklage heißt. Der Düsseldorfer sei wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft, sagte eine Gerichtssprecherin.

Düsseldorfer bedroht Paketboten mit dem Tod – weil er zu gut gelaunt war

Um 11:30 Uhr beginnt am Dienstag die Gerichtsverhandlung wegen der Morddrohung gegen einen Paketboten. Laut Anklage hatten gute Laune und Gesang des Auslieferungsfahrers den 44-Jährigen schon länger genervt. Als der in seinem Verteil-Bezirk äußerst beliebte Paketbote erneut singend aus dem Nachbarhaus kam, soll der Angeklagte ihn angeschrien, bespuckt, beschimpft und mit dem Tode bedroht haben: Er werde ihn abstechen, sagte er laut Anklage.

Ein Paketbote bei der Arbeit.Ein 44-Jähriger soll einen Paketboten mit dem Tode bedroht haben. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago

Der 42-jährige Paketbote erstattete daraufhin Anzeige. In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den 44-Jährigen wegen Bedrohung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung, so die Gerichtssprecherin. Vier Zeugen sind geladen, darunter auch der sangesfreudige Paketbote.

Anders als in diesem Fall blieb es bei einem Vorfall Ende vergangenen Jahres nicht bei einer Bedrohung. Kurz vor Weihnachten überfielen drei Unbekannte einen Paketboten in der Landeshauptstadt – sie raubten alle Pakete. (mg, mit dpa)

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